In Deutschland wurden im Jahr 2009 rund 28 Millionen Hennen gehalten, 28 Prozent davon in Käfigen. Ein Jahr zuvor waren Legehennen noch überwiegend in Käfigen eingestallt und hatten dort nicht mehr als 550 Quadrat-zentimeter Platz. Das ist weniger als eine DIN-A4-Seite. Seit Anfang 2009, mit Ausnahmegenehmigung bis Anfang 2010, sind diese Käfige jedoch verboten. In den neuen Kleingruppen-Käfigen haben die Tiere nur geringfügig mehr Platz: 890 Quadratzentimeter – also etwa eineinhalb DIN-A4-Seiten. Ausgestattet sind diese Käfige zudem mit einer Sitzstange, einem Bereich zur Eiablage und zum Scharren. Diese Angebote werden jedoch den Verhaltensansprüchen der Hennen in keiner Weise gerecht.
Kleingruppenhaltung verfassungswidrig
2006: Die Bundesregierung hebt das generelle Verbot der Käfighaltung nach einem mehrheitlichen Votum des Bundesrates auf. Gegen den Bundesratsbeschluss erhebt Rheinland-Pfalz eine Normenkontrollklage gegen die „Regelungen zur Kleingruppenhaltung von Legehennen", die der Deutsche Tierschutzbund mit einem Gutachten unterstützt.
2010: Das Bundesverfassungsgericht bezeichnet die Kleingruppenkäfige als Verstoß gegen das Grundgesetz und gibt damit der Normenkontrollklage von Rheinland-Pfalz Recht. Laut Urteilsbegründung wurde gegen die erforderliche gesetzliche Ermächtigungsgrundlage verstoßen, weil die Tierschutzkommission nicht in der nach dem Tierschutzgesetz erforderlichen Weise angehört wurde. Damit habe der Verordnungsgeber auch gegen den Artikel 20a Grundgesetz - dem Staatsziel Tierschutz - verstoßen, so das Gericht.
2012: Die Länder Niedersachsen und Rheinland-Pfalz legen einen gemeinsamen Antrag vor, der für das Ende der Kleingruppenkäfige eine Übergangsfrist bis 2023 vorsieht - statt wie von Bundes-
landwirtschaftsministerin Ilse Aigner ursprünglich angedacht bis 2035. In Härtefällen kann ein Weiterbetrieb der Käfige bis 2025 erlaubt werden. Der Kompromissvorschlag der Länder Niedersachsen und Rheinland-Pfalz wurde auf Grundlage eines neutralen Gutachtens des Kuratoriums für Technik und Bauwesen in der Landwirtschaft (KTBL) zur tatsächlichen Nutzungsdauer der Kleingruppenhaltung entwickelt.
Anfang März stimmt der Bundesrat diesem „Kleingruppenkäfig-Kompromiss" zu. Ministerin Aigner kündigt daraufhin an, den Beschluss des Bundesrates aus verfassungsrechtlichen Bedenken nicht zu verkünden. Es folgen Anträge der Bundestagsfraktionen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen, die eine umgehende Umsetzung des Kompromisses fordern, aber von den Koalitionsfraktionen abgelehnt werden. Damit gilt ab 1. April 2012 Länderrecht und jedes Bundesland entscheidet selbst über die Zukunft der Legehennen.
Tierschutzprobleme durch Käfighaltung
In der drangvollen Enge der Käfige können sich die Hennen kaum bewegen. Der erzwungene Bewegungsmangel führt zu gesundheitlichen Schäden wie Fettleber, Fußballengeschwüren und Knochenschwäche. Legehennen können im Käfig ihr arttypisches Verhalten nicht ausleben – wie etwa der angeborene Trieb im Sand zu baden, zu scharren und zu picken. Deshalb richten sie diesen Trieb gegen die Artgenossen. Es entstehen schwere Verhaltensstörungen wie Federpicken und Kannibalismus.
Seit dem verstärkten Aufkommen der Käfige für Legehennen Mitte der 1960er Jahre kämpft der Deutsche Tierschutzbund dafür, dass die Käfighaltung verboten wird und Legehennen tiergerecht in Freiland-, Boden- und Volierenhaltung gehalten werden.
Verbraucher mögen keine Käfig-Eier
Eine Studie der europäischen Tierschutzorganisation Eurogroup for Animals belegt: Verbraucher bevorzugen Eier aus alternativen Haltungsformen. Die Untersuchung wurde zwischen 1995 und 2004 in zwölf europäischen Ländern durchgeführt. Eier aus Nicht-Käfigsystemen werden immer beliebter, in Deutschland stieg der Verbrauch um über 300 Prozent.
Laut "Marktinfo Eier und Geflügel" 2010 kaufen Verbraucher vor allem Eier aus der Bodenhaltung - Käfigeier machen nur noch knapp zehn Prozent beim Eiereinkauf aus.